Arzt, Zahnarzt

Schulärztlicher Untersuch

Seit August 2005 sind neuen Richtlinien zum schulärztlichen Dienst in Kraft getreten. Neu werden schulärzlichen Untersuchungen nur noch zum Zeitpunkt des Schulein- und des Schulaustritts vorgenommen. Diese Untersuchungen werden vom persönlichen Hausarzt durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten leiten anschliessend die offiziellen Formulare über die Klassenlehrperson an den Schularzt weiter. 

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem >Merkblatt für den schulärztlichen Untersuch.

Obligatorischer Zahnuntersuch

Jeweils im Herbst findet für alle Schulkinder der obligatorische Zahnuntersuch statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden selber, ob sie diesen Untersuch bei ihrem Privatzahnarzt oder beim Schulzahnarzt vornehmen lassen.

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem >Merkblatt für den obligatorischen Zahnuntersuch.